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Was ist eine Dichtheitsprüfung?

Eine Dichtheitsprüfung gemäß §60 und §61 WHG, dient dazu festzustellen ob die privaten Abwasseranlagen betriebssicher sind und keine Gefahren, oder Belästigungen entstehen können.

Weiterhin wird durch eine Dichtheitsprüfung sichergestellt, dass keine Abwässer aus dem Leitungssystem in die Umwelt und somit in unser Trinkwasser gelangen können.

Es gilt außerdem, dass Abwasserleitungen geschlossen und dicht sein müssen. Rechtliche Grundlage für die Überprüfungspflicht von privaten Grundstücksentwässerungsanlagen ist die Entwässerungssatzung der Münchner Stadtentwässerung. Danach müssen bestehende Ent-wässerungsanlagen mit nur häuslichem Abwasser bis 31.12.2015 auf Dichtheit geprüft werden.

Unseren qualifizierten Mitarbeitern ist es möglich die Dichtheitsprüfung nach den aktuellen Normen für bestehende Grundleitungen nach DIN 1986- Teil 30 und für neu verlegte Grundleitungen nach DIN EN 1610 mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu prüfen.

Anschließend an die durchgeführte Dichtheitsprüfung bekommen Sie ein Prüfprotokoll mit allen erforderlichen Daten und Messergebnissen.


Welche Teile der Grundstücksentwässerungsanlage müssen überprüft werden?

Alle Teile der Grundstücksentwässerungsanlage, die im Erdreich oder unterhalb der Gebäude verlegt sind, müssen überprüft werden. Dazu gehören die Anschlusskanäle, die Grundleitungen sowie Schächte. Anschlusskanäle sind die Leitungen vom städtischen Kanal bis zur Grundstücksgrenze. Grundleitungen sind die Leitungen innerhalb und außerhalb von Gebäuden, die das Abwasser aus den Fall- und Anschlussleitungen dem Anschlusskanal zuführen.


Wer ist für die Grundstücksentwässerungsanlagen verantwortlich?

Verantwortlich für den ordnungsgemäßen Bau und Betrieb der Grund-stücksentwässerungsanlagen sind grundsätzlich die Grundstücks-eigentümer. Sie sind verpflichtet, auf eigene Kosten alle notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen durchzuführen.


Film zum Thema Dichtheitsprüfung und Grundstücksentwässerung